Wichtige Mitteilung: Erstattung von NutriLock™

Erstattung von Katheter-Locklösungen

Wir möchten Sie heute über die Erstattung von NutriLock™ informieren. Die Verordnungsfähigkeit von NutriLock™ wurde im Oktober 2023 verlängert. Es erreicht uns immer wieder die Frage, ob NutriLock™ in der onkologischen Versorgung zugelassen ist?

Grundsätzlich gilt:

NutriLock™ ist ein zugelassenes Medizinprodukt. Es ist für alle Patient:innengruppen – unabhängig von Alter oder Erkrankung – zugelassen!

 Information zur Anlage V:

In Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) sind alle verordnungsfähigen Medizinprodukte abschließend aufgeführt. In dieser werden unter der Produktbezeichnung auch die medizinisch notwendigen Fälle genau benannt (siehe unten). Gut zu wissen: Die Anlage V beschreibt nicht die Zulassung eines Produktes!

Zwei Erstattungsmöglichkeiten:

  • Anlage V: NutriLock™ ist in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten für die Anwendung von NutriLock™ automatisch übernehmen müssen.
  • Einzelfallentscheidung: Liegt keine Anlage-V-Zulassung vor, kann die Krankenkasse im Einzelfall über die Kostenübernahme entscheiden. In der Regel wird die Erstattung bei einer begründeten medizinischen Notwendigkeit gewährt.

Die formlose Erstattung bei der Krankenkasse greift insbesondere bei Patient:innen in folgenden Situationen:

  • Parenteral ernährte Patient:innen
  • Patient:innen ab dem 18. Lebensjahr
  • Patient:innen ohne maligne Grunderkrankungen oder mit katheterassoziierten Blutstrominfektionen (CRBSI

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu NutriLock™ finden Sie hier.

Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte: Download Anlage V