FAQ – Krankenkasse

TauroLock™ ist für alle Patient:innengruppen anwendbar, zugelassen und erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt als Einzelfallentscheidung. Die Erstattung von TauroLock™ wird mit der zugeteilten PZN beantragt.

Die GKV bezahlt Medizinprodukte, die im Einzelfall erforderlich sind. Eventuell können also auch Medizinprodukte, die nicht auf der Liste für verordnungsfähige Medizinprodukte gelistet sind, erstattungsfähig sein.

Die Versorgung mit TauroLock™ muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden. Das gilt auch, wenn TauroLock™ von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet wurde.

NutriLock™ ist für alle Patient:innengruppen anwendbar, zugelassen und erstattungsfähig. Entweder über die Anlage V oder als Einzelfallentscheidung. NutriLock™ ist auf der Anlage V der Medizinprodukte-Liste für verordnungsfähige Medizinprodukte gelistet und ist somit erstattungsfähig.

Die Versorgung mit NutriLock™ muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden. Das gilt auch, wenn NutriLock™ von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet wurde.

TP SalineFlush™ ist für alle Patient:innengruppen anwendbar, zugelassen und erstattungsfähig.

TP SalineFlush™ ist auf der Anlage V der Medizinprodukte-Liste für verordnungsfähige Medizinprodukte gelistet und ist somit erstattungsfähig.

Unsere Sets sind für alle Patient:innengruppen anwendbar, zugelassen und erstattungsfähig.

Die Erstattung unseres Sets wird mit der zugeteilten PZN beantragt. Für die Erstattung ist es notwendig, die Rezepte der Sets als Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einzureichen.

Bei unseren Sets handelt es sich um eine sogenannte Behandlungseinheit (Infusionsset). Eine Genehmigung muss pro Rezept erfolgen. Es empfiehlt sich, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mindestens einen Monatsbedarf (30-Tage-Set) verschreibt, um die Abrechnung zu erleichtern.

Die Versorgung mit unseren Sets muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden. Das gilt auch, wenn das Set von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet wurde.