Was bedeutet eine Portinfektion für Kurzdarmpatient:innen?
Die häufigste Komplikation bei Kurzdarmsyndrom ist die Portinfektion
Die meisten Kurzdarmpatient:innen sind auf parenterale Ernährung angewiesen und somit auch auf einen zentralvenösen Zugang. Die mit Abstand häufigste Komplikation für diese Patient:innen ist die Portinfektion, die auch in den meisten Fällen zur Explantation führt. Abgeschlagenheit, Gelenkschmerzen und Fieber sind typische Symptome und lassen auf eine Portinfektion schließen. Eine Portinfektion bedeutet für Patient:innen eine enorme Strapaze, die zu der eigentlichen Grunderkrankung, dem Kurzdarmsyndrom, hinzukommt. Wieder Schmerzen, zusätzliche Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalt und die Angst vor einer Sepsis. Zusätzlich müssen wichtige Nahrungsinfusionen unterbrochen werden. Nicht nur körperlich, auch emotional bedeutet es großen Stress für alle Beteiligten.
Lebensbedrohliche Situation durch Vernachlässigung der Hygiene
Für die Behandlung von Portinfektionen ist der Keimnachweis von großer Bedeutung. Ursache hierfür sind oft Hautkeime oder Fäkal-Keime z. B. E.-Coli-Bakterien, welche häufig in den Blutkulturen gefunden werden. Bei einer Vernachlässigung der Hygiene im Umgang mit Portsystemen kann es zu mitunter zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. In den schlimmsten Fällen kann dies zu einer Explantation des Ports oder Katheters führen. In einzelnen Fällen kann es durch eine Sepsis sogar zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen.
Keine weitere Port-Implantation
Einige Patient:innen beschreiben, dass ihnen innerhalb von zwei Jahren bereits der elfte Port implantiert wurde. Die Problematik dahinter ist, dass das vernarbte Gewebe kaum noch Platz für eine weitere Port-Implantation lässt. Untersuchungen zeigen, dass eine Explantation in den meisten Fällen vermeidbar gewesen wäre.
Für eine umfassende Hygiene sollte prophylaktisch eine moderne Locklösung eingesetzt werden. Sie muss antiseptisch wirken und zuverlässig vor Infektionen schützen. Speziell für Kurzdarmpatient:innen empfehlen wir NutriLock™ (enthält 2% Taurolidin). NutriLock™ ist seit Mai 2020 auf der Anlage V als verordnungsfähiges Medizinprodukt gelistet.
Die formlose Erstattung greift bei Patient:innen in folgender Situation:
Auszug Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie: „Für parenteral ernährte Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr als KatheterBlock-Lösung zur Instillation von venösen Gefäßkathetern zur Vorbeugung von Blutstrominfektionen. Dies gilt nicht bei Patientinnen und Patienten mit malignen Grunderkrankungen oder mit bereits vorhandenem Katheter und katheterassoziierten Blutstrominfektionen (CRBSI – catheter-related bloodstream infection) in der Vorgeschichte.“
Quelle: www.g-ba.de
Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Kurzdarmpatient:innen
Die Versorgung mit NutriLock™ muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden. Das gilt auch, wenn NutriLock™ von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet wurde. NutriLock™ ist für alle Patient:innengruppen anwendbar, zugelassen und erstattungsfähig.
Zusammenfassung:
– Häufigste Komplikation für Kurzdarmpatient:innen = vermeidbare Portinfektion
– Zuverlässiger Infektionsschutz durch NutriLock™
– Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Kurzdarmpatient:innen